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Ausbürgerung

Der Begriff Ausbürgerung steht für die Aberkennung bzw. den Entzug der Staatsbürgerschaft. Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb der DDR wohnten bzw. sich außerhalb der DDR aufhielten, konnte die Staatsbürgerschaft "wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden" (Staatsbürgerschaftsgesetz). Prominentes Beispiel ist der Liedermacher Wolf Biermann. Ihm wurde nach einem Auftritt in Köln die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt u.a. wegen seines "feindseligen Auftretens gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik". Seine Ausbürgerung stieß innerhalb und außerhalb der DDR auf Empörung und löste eine nachhaltige Krise im Verhältnis vieler Intellektueller in der DDR zur SED-Führung aus. Letzlich diskreditierte sich die DDR-Regierung mit dem Mittel der Ausbürgerung selbst, zumal sie damit auf eine Praxis zurückgriff, die erstmals von den Nationalsozialisten eingeführt worden war (Gesetze vom 14. Juli 1933 über Rücknahme von Einbürgerungen und Aberkennung der Staatsbürgerschaft). In der Bundesrepublik Deutschland darf nach Art. 16 Grundgesetz die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden.

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